Gemeinschaftsarbeit

Einladung zur Gemeinschaftsarbeit am Samstag, den 08. November 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr

Nach § 6a der Gartenordnung ist jedes aktive Vereinsmitglied verpflichtet, Gemeinschaftsarbeit (GA) für den Kleingartenverein Ferdinand Ott e.V. zu leisten.

Zur achten Gemeinschaftsarbeit im Jahr 2025 werden folgende Gärten eingeladen:

#25, #33, #34, #59, #42, #49, #52, #58, #62, #65, #83, #93, #104, #104b, #105, #110, #111, #111a, #111b, #112, #114, #115, #125, #127,#132, #137b, #140, #143, #145b, #145c, #148, #159b, #160, #163, #174, #175.

Bitte kommen Sie um 8:00 Uhr vor die Vereinsgaststätte und bringen Sie Schubkarre, Rechen, Schaufel und Unkrautharke mit. Sollten Sie aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Gemeinschaftsarbeit leisten zu können, ist gemäß § 6a der Gartenordnung ein Ablösebetrag von 100,00 € (vier Stunden à 25 €) zu entrichten.

Bitte nicht selbst überweisen, da dies den Arbeitsaufwand für den Kassier erhöht.

Im Verhinderungsfall, oder wenn Sie Abbuchung von Ihrem Konto wünschen, bitten wir Sie den Schriftführer zu verständigen.

schriftfuehrer@kgv-ferdinand-ott.de
Michael Maisl, Tel.: 0911 – 4740268

Gerne können Sie ihm auch (dies bitte rechtzeitig) Ihren Wunschtermin für die Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit mitteilen.

Der Vorstand des KGV Ferdinand Ott e.V.

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