Gemeinschaftsarbeit
Einladung zur Gemeinschaftsarbeit am Samstag, den 11. Oktober 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr
Nach § 6a der Gartenordnung ist jedes aktive Vereinsmitglied verpflichtet, Gemeinschaftsarbeit (GA) für den Kleingartenverein Ferdinand Ott e.V. zu leisten.
Zur siebten Gemeinschaftsarbeit im Jahr 2025 werden folgende Gärten eingeladen:
#27, #28, #33, #36, #41, #42, #49, #62, #73, #76, #86, #100, #103, #104, #104c, #111, #111b, #112, #119, #125, #132, #134, #137b, #137c, #143, #160, #176.
Bitte kommen Sie um 8:00 Uhr vor die Vereinsgaststätte und bringen Sie Schubkarre, Rechen, Schaufel und Unkrautharke mit. Sollten Sie aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Gemeinschaftsarbeit leisten zu können, ist gemäß § 6a der Gartenordnung ein Ablösebetrag von 100,00 € (vier Stunden à 25 €) zu entrichten.
Bitte nicht selbst überweisen, da dies den Arbeitsaufwand für den Kassier erhöht.
Im Verhinderungsfall, oder wenn Sie Abbuchung von Ihrem Konto wünschen, bitten wir Sie den Schriftführer zu verständigen.
schriftfuehrer@kgv-ferdinand-ott.de
Michael Maisl, Tel.: 0911 – 4740268
Gerne können Sie ihm auch (dies bitte rechtzeitig) Ihren Wunschtermin für die Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit mitteilen.
Hinweis:
Die Gemeinschaftsarbeit darf nur vom Pächter oder seiner Lebensgefährtin / seinem Lebensgefährten abgeleistet werden. Alle anderen Personen sind nicht versichert. Der Stadtverband hat uns auf das Versicherungsproblem hingewiesen, wenn dritte Personen in Vertretung die Gemeinschaftsarbeit ableisten. Für Rückfragen wenden Sie bitte sich an ein Vorstandsmitglied.
Der Vorstand des KGV Ferdinand Ott e.V.
Das Vorstandsteam bedankt sich für Ihre Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit,
mit der Sie dazu beitragen, unsere Kleingartenanlage zu verschönern.