Mitglied werden

[Stand: 25.09.2025]

Um unötige lange Wartezeiten auf einen Garten zu vermeiden, und um die Verwaltung planbar zu gestalten, ist die Neuaufnahme von Mitgliedern zahlenmäßig begrenzt. Sobald neue Mitglieder aufgenommen werden können wird dies hier angezeigt.

Voraussetzung für die Pacht eines Kleingartens in Nürnberg ist die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein und im Stadtverband der Kleingärtner Nürnberg.

Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied in unseren Verein wiederum ist ein gegenseitiges persönliches Kennenlerngespräch, das während unserer Bürostunden stattfinden kann. Bitte nutzen sie hierfür unsere Bürosprechstunde, die an den Tagen mit Gemeinschaftsarbeit stattfindet.

Sollte es Ihnen bei uns gefallen und der Verein ist mit Ihrem Beitrittswunsch einverstanden, werden Sie bei einem zweiten, späteren Termin als passives Mitglied aufgenommen und auf eine Warteliste für einen Garten gesetzt.

Wird nun ein Garten frei und Sie sind in der Warteliste an der Reihe, wird Ihnen der Garten angeboten. Sollte Ihnen dieser Garten optisch und preislich gefallen, steht Ihrem Gartenglück nichts mehr im Weg.

Bürosprechstunde von 10:00 bis 11:30 Uhr an den 8 Tagen mit Gemeinschaftsarbeit (GA).
siehe Termine

Zu Ihrer Information:
Gartenbewerbungen oder Mitgliedsanträge per Telefon oder E-Mail sind in unserem Verein leider nicht möglich.

Kosten für einen Garten:

Aufnahmegebühr einmalig 60 € (25 € Kleingartenverein, 35 € Stadtverband).
Mitgliedsbeitrag Kleingartenverein 30 € jährlich.
Mitgliedsbeitrag Stadtverband 68 € jährlich mit Kleingarten, ohne Kleingarten 40 €.
Verwaltungspauschale (Abwicklung und Übergabe Garten) 15 €.

Pacht Garten 0,77 € pro m²/Jahr (400m² ~ 308 €).
Wasser- und Stromgeldeinlage 100 € (wird bei Gartenaufgabe vom Nachpächter erstattet).
(steigende Verbrauchsmengen können zu einer Erhöhung der Einlage führen).

Ablöse (bei der Übernahme eines neuen Gartens) einmalig für Laube und Garten­pflanzen.
(Den Betrag ermitteln unabhängige geschulte Schätzer, nach vorgegebenen Wert­ermitt­lungs­tabellen).
Ablöse Verlegung Arbeitsstrom einmalig 515 € (wird bei Gartenaufgabe vom Nachpächter erstattet).

Versicherung Gartenlaube jährlich, Betrag individuell abschließbar.
Stromgeld jährlich, verbrauchsabhängig.
Wassergeld jährlich, verbrauchsabhängig.

· Gegebenenfalls Ablöse für Dinge, die der Neupächter vom alten Pächter übernehmen möchte. Ebenso sind gesonderte Umlagen bei größeren Investitionen (z. B. Sanierung der Anlage, Vereinsheim, Strom-/Wasserleitungen etc.) möglich.

Auf der Verbandsauschusssitzung des Stadtverbands Nürnberg wurde am 21.11.2024 beschlossen, den Betrag für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ab 01.01.2025 von 15 € auf 25 € pro Stunde zu erhöhen.

Es gilt unsere aktuelle Satzung. [Stand: 16.07.2022]

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