Verbrennen von Gartenabfällen

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!

,,In Kleingartenanlagen ist das Verbrennen von Gartenabfällen verboten. Nicht kompostierbare Gartenabfälle müssen zu den Gartenabfallsammelstellen oder Wertstoffhöfen gebracht werden. “ (Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 27.07.11).

In Zeiten großer Trockenheit, wie sie derzeit stattfinden, sollte auf offenes Feuer wegen hoher Brandgefahr generell verzichtet werden.


Wie ihr vielleicht bereits wisst, sind leider neulich 2 Häuser in unserem Verein abgebrannt.

Deswegen gilt auch, wie jetzt neu ausgewiesen,

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